2021-06-12 19:44:23
Die Einführung eines Musikspielverbots in griechischen Tavernen und Restaurants war eine sehr umstrittene und kritisierte Einschränkung im Rahmen der Bekämpfung der Pandemie. Glücklicherweise wurde dieses Verbot bis heute, am 12. Juni, teilweise aufgehoben. Von nun an wird die Zeit in den Außengärten von Restaurants und Tavernen wieder angenehmer zu den Klängen der Musik. Außerdem wird es ab heute an diesen Orten möglich sein, etwas länger zu sitzen, da sich die Öffnungszeiten ändern, in denen es verboten ist, sich zu bewegen. Bisher galt sie zwischen 0:30 und 5:00 Uhr, ab heute zwischen 13:30 und 5:00 Uhr. Doch gestern, kurz vor der Lockerung der Beschränkungen, verhängte die griechische Polizei hohe Geldstrafen gegen Inhaber von Gastronomiebetrieben, die die Sperrstunde verlängerten oder Musik spielten.
Ab dem 12. Juni ändern sich auch die Beschränkungen der Sitzplatzbelegung bei der Organisation verschiedener Unterhaltungsveranstaltungen wie Konzerte und Theateraufführungen. Dieses Limit hängt von der Gesamtzahl der verfügbaren Plätze ab. Bei einer Kapazität von bis zu 1000 Plätzen werden beispielsweise 75 % der Plätze belegt sein, bei einer Gesamtzahl von 5000 Plätzen in der Anlage wird die maximale Belegung auf dem Niveau von 70 % liegen und bei 15.000 Plätzen die Belegung Limit wird bei 65% der belegten Plätze liegen. Für noch größere Veranstaltungen wurde eine feste Höchstzahl von 10.000 Personen festgelegt.
Eine sehr gute Nachricht ist die Ankündigung der griechischen Behörden, dass das Reiseverbot ab dem 1. Juli vollständig aufgehoben wird, wenn dies aufgrund geringer epidemiologischer Daten möglich ist. Dadurch können Sie sich frei bewegen und das Restaurant frei betreiben. Außerdem wird ab dem 1. Juli auf 300 Personen das Gästelimit bei Hochzeiten und Taufen erhöht. Derzeit gibt es bei dieser Art von Veranstaltung ein sehr bescheidenes Limit von 100 Gästen. Dies ist natürlich vor allem für die Einwohner Griechenlands eine wichtige Information, auch wenn die neuen Grenzwerte für lokale Verhältnisse sicherlich zu klein sind. Der 1. Juli wird auch für geimpfte Bürger Änderungen mit sich bringen, da sie von der obligatorischen Selbstprüfung ausgeschlossen werden. Gegenwärtig wird eine solche Verpflichtung Arbeitnehmern vieler Branchen, einschließlich der Gastronomie, auferlegt.
Die Möglichkeit, Veranstaltungen wie Messen zu organisieren, wird für jede Region Griechenlands einzeln eingeführt und hängt von der Anzahl der in dieser Region lebenden vollständig geimpften Personen ab. Regionen mit mehr als 50% geimpften Bürgern dürfen solche Veranstaltungen organisieren.
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